23.07.2014

Gute Nachricht für die Verbandsliga (und alle hess. Ligen)

-          Die Bestrafung für ein während der Partie eingeschaltetes, verwendetes oder gar klingelndes Mobiltelefon oder anderes elektronisches Kommunikationsmittel ist der Partieverlust.
-          Eine Bestrafung für ein mitgeführtes jedoch ausgeschaltetes Mobiltelefon oder anderes elektronisches Kommunikationsmittel erfolgt nicht.
-          Der Schiedsrichter macht von seinem Recht Spieler, Kleidung und Gepäckstücke zu untersuchen keinen Gebrauch.

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