03.05.2024

Neue Handyregeln im Hessenschach

 

Der Hessiche Schachverband hat die Handybestimmungen in der Turnierordnung neu gefasst, zunächst allerdings für die Bezirke unverbindlich. Es ruft nach einer Angleichung, ob es jemand hört?

 1. Das Unterbringen ausgeschalteter elektronischer Geräte in einer Tasche ist gestattet. Aus der Tasche dürfen andere Gegenstände entnommen werden,das Gerät darf aber nicht verwendet werden.
2. Ergänzend zu Punkt 11.3.2.1 der FIDE-Schachregeln ist es den Spielern auch erlaubt, ein elektronisches Gerät während der Partie vollständig ausgeschaltet auf dem Spieltisch zu platzieren. Das entsprechende Gerät darf während der Partie nicht benutzt und beim Verlassen des Spielsaals während der Partie nicht mitgenommen werden.
3. Ein Spieler, welcher erst nach Partiebeginn das Turnierareal erreicht, muss ein solches Gerät entsprechend Abs. 1 oder 2 zunächst deponieren, bevor er seinen ersten Zug ausführt.
4. Muss ein Spieler aus wichtigem Grund ein eingeschaltetes Gerät mitführen, muss er sich die Verwendung vor seinem ersten Zug durch den Schiedsrichter genehmigen lassen.
5. Verstöße gegen Abs. 1 bis 4 haben grundsätzlich den Partieverlust des Spielers zur Folge.
6. Das Risiko für den Verlust des entsprechenden Geräts trägt in jedem Fall der Spieler selbst.



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