Der Hessiche Schachverband hat die Handybestimmungen in der Turnierordnung neu gefasst, zunächst allerdings für die Bezirke unverbindlich. Es ruft nach einer Angleichung, ob es jemand hört?
1. Das Unterbringen ausgeschalteter elektronischer Geräte in einer
Tasche ist gestattet. Aus der Tasche dürfen andere Gegenstände entnommen
werden,das Gerät darf aber nicht verwendet werden.
2. Ergänzend zu
Punkt 11.3.2.1 der FIDE-Schachregeln ist es den Spielern auch erlaubt,
ein elektronisches Gerät während der Partie vollständig ausgeschaltet
auf dem Spieltisch zu platzieren. Das entsprechende Gerät darf während
der Partie nicht benutzt und beim Verlassen des Spielsaals während der
Partie nicht mitgenommen werden.
3. Ein Spieler, welcher erst
nach Partiebeginn das Turnierareal erreicht, muss ein solches Gerät
entsprechend Abs. 1 oder 2 zunächst deponieren, bevor er seinen ersten
Zug ausführt.
4. Muss ein Spieler aus wichtigem Grund ein
eingeschaltetes Gerät mitführen, muss er sich die Verwendung vor seinem
ersten Zug durch den Schiedsrichter genehmigen lassen.
5. Verstöße gegen Abs. 1 bis 4 haben grundsätzlich den Partieverlust des Spielers zur Folge.
6. Das Risiko für den Verlust des entsprechenden Geräts trägt in jedem Fall der Spieler selbst.
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